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Zweite Säule; Freizügigkeitsportfolio
individuelle Bewirtschaftung von Freizügigkeitsguthaben
Freizügigkeitseinrichtungensind für das „Parkieren“ von Austrittsleistungen (Freizügigkeitsvermögen) der 2. Säule (beruflichen Vorsorge) vorgesehen. Sie haben die Wahl zwischen Konto, Police oder Portfolio
- Freizügigkeitskonto
kurzfristige Ausrichtung, Vorzugszinssatz (ca. 1.25 bis 1.5 %)
- Freizügigkeitspolice
langfristige Ausrichtung, garantierter Mindestzinssatz (ca. 1.5 bis 2 %),
Todesfallschutz und Invalidenschutz möglich
- Freizügigkeitsportfolio
mittlerer bis langer Anlagezeitraum, Wertschriftenlösung, Teilnahme an
Börsenentwicklung, verschiedene Anlagestrategien (Obligationen, Aktien,
Immobilien, alternative Anlagen), Direktanlagen teilweise möglich
Wann entsteht eine Freizügigkeitsleistung? Stellenwechsel
Vorübergehende oder definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit
Vorzeitige Pensionierung
Aufnahme selbständige Tätigkeit
Uebertragung einer Scheidungsabfindung
Uebersteigung der versicherungspflichtigen Limite zum Einkommen
Einkommen liegt neu unterhalb der versicherungspflichtigen Limite Wegzug ins Ausland
Vorteile der Portfolio-Lösung
- Mitbestimmung der Anlagestrategie nach Risikofähigkeit und Risikoneigung
- Kombination verschiedener Anlagemöglichkeiten (auch „Eigenhypothek“)
- Persönliche Zusammenstellung des Portefeuilles nach BVV2 Anlagevorschriften
- Mehr Transparenz bei der Bewirtschaftung der Vorsorgekapitalien
- Nutzung des fiskalischen Umfelds im Bereich der Quellensteuer
Vorteile während des Anlagezeitraums
- Individuelle Anlagestrategie für Freizügigkeitskapital
- Direktinvestitionen ab CHF 500'000 Freizügigkeitskapital möglich
- Abstimmung der Freizügigkeitsanlagen auf Gesamtvermögen
- Integrale Vermögensverwaltung der freien Vermögenswerte und
Vorsorgeguthaben - Steuereinsparung durch festverzinsliche Anlagen im Freizügigkeitsvermögen
Vorteile bei Fälligkeit und Bezug
- Uebertragung der Direktinvestitionen in privates Vermögen bei Depotbank
- Anlagezeitraum kann beibehalten werden
- Keine zusätzlichen Transaktionskosten
Zu beachtenAnlagevermögen der zweiten Säule unterstehen weit gefassten gesetzlichen
Limiten für die Zusammensetzung der Investitionen, die Herkunft der Schuldner und die Fremdwährungen.
Auszahlung, Besteuerung und VermögensnachfolgeAuszahlung - Wie/Wann kann ich mein Freizügigkeitskapital auszahlen lassen? Besteuerung - Wie werden Freizügigkeitsleistungen steuerlich behandelt?
Vermögensnachfolge - Was geschieht mit Freizügigkeitsleistung im Todesfall?
- richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verlangen Sie unsere Spezialangebote für die individuelle Bewirtschaftung von
Freizügigkeitsguthaben
Roger Stoffel | oberer graben 3 | 9000 st.gallen | tel. 071 780 13 13 | info@stoffel-sanktgallen.ch
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