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Zweite Säule; Freizügigkeitspolice
Wann entsteht eine Freizügigkeitsleistung?
Stellenwechsel Vorübergehende oder definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit Vorzeitige Pensionierung Aufnahme selbständige Tätigkeit Uebertragung einer Scheidungsabfindung Uebersteigung der versicherungspflichtigen Limite zum Einkommen Einkommen liegt neu unterhalb der versicherungspflichtigen Limite Wegzug ins Ausland
Policenlösung mit VorsorgeschutzMinimalverzinsung und Vorsorgeschutz
- Garantierte Mindestverzinsung
- Ueberschussbeteiligung
- Vorsorgeschutz mit Erlebens- oder Todesfallkapitalversicherung
- Invalidenrenten in Prozent des Erlebens- oder Todesfallkapitals
- Altersrenten oder Witwen-/Witwer-/Lebenspartner- und Waisenrenten
vorteilhaft zum Schliessen von Versicherungslücken bei längerer Anlagedauer
Auszahlung, Besteuerung und VermögensnachfolgeAuszahlung - Wie/Wann kann ich mein Freizügigkeitskapital auszahlen lassen?
Besteuerung - Wie werden Freizügigkeitsleistungen steuerlich behandelt?
Vermögensnachfolge - Was geschieht mit Freizügigkeitsleistungen im Todesfall?
- richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anbieter für FreizügigkeitspolicenViele unterschiedliche Bedürfnisse im Bereich der Bewirtschaftung von
Freizügigkeitsguthaben setzen ein entsprechendes Angebot voraus.
ASGA
Baloise
Genfer
Helvetia
National
SwissLife
Winterthur
Zürich
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Roger Stoffel | oberer graben 3 | 9000 st.gallen | tel. 071 780 13 13 | info@stoffel-sanktgallen.ch
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